Schmerz & PalliativZentrum Fulda

Leistungsumfang

 

Palliativversorgung beinhaltet die Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten und sehr weit vorangeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, für die das Hauptziel der Begleitung die Lebensqualität ist.
Die Netzwerkkonzeption sieht vorrangig eine ambulante Versorgung des Schwerstkranken zu Hause vor.
Im Mittelpunkt der ganzheitlichen Betreuung des schwerstkranken Patienten steht die Wahrnehmung der physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse des Patienten und seiner Angehörigen.
Für die Mitwirkung am palliativen Versorgungsnetz ist die Bereitschaft aller Beteiligten zur konstruktiven und vertrauensvollen Kooperation unerlässlich. Dazu gehört eine strukturierte Ablauforganisation mit konkreten Absprachen vor Ort. Diese obliegt in erster Linie dem am PalliativNetz teilnehmenden palliativmedizinisch geschulten Hausarzt, dem Palliativarzt bzw. dem Palliativ-Care-Dienst.

    Im einzelnen umfasst das pallitiv erforderliche Leistungsspektrum, welches das PNO im ambulanten Bereich erbringt, Folgendes:
  • alle interdisziplinären und multimodalen Therapieangebote des PalliativNetzes
  • die Koordination aller therapeutischen Maßnahmen
  • eine Rund-um-die-Uhr-Ruf- und Einsatzbereitschaft
  • die Übernahme aller im Rahmen der finalen Erkrankung anfallenden Medikamentenkosten, inkl. der Kosten für die enterale- bzw. parenterale Ernährung so wie der Schmerztherapie und der dafür benötigten Hilfsmittel (Verbandmittel, Medikamenten-, Ernährungs-, und Infusionspumpen, Infusionsleitungen etc.)
  • alle im Rahmen der finalen Erkrankung anfallenden medizinischen Transportkosten
  • die Kosten für die evtl. stationäre Unterbringung und medizinische Weiterbehandlung auf der Palliativstation oder im stationären Hospiz
  • den Aufwand für die Dokumentation
  • die Verwaltungskosten
  • die Kosten der wissenschaftlichen Evaluation in den letzten drei Lebensmonaten des Versicherten
  • Neben den organisatorischen Aufgaben, der Kompetenz in Kommunikation und Ethik stehen hochqualifizierte schmerztherapeutische und palliativmedizinische Kenntnisse und Fähigkeiten im Mittelpunkt der Kompetenz des Palliativteams.
    Zu den Therapieangeboten gehören im ärztlichen Bereich u.a.:
  • die Beratung, Durchführung und Überwachung der medikamentösen Schmerztherapie, insbesondere auch der Einsatz von Opioiden
  • die dazu notwendige Ko-Medikation zur Prävention von Nebenwirkungen
  • alle Maßnahmen zur Symptomkontrolle
  • die Durchführung therapeutischer Injektionen aller Art
  • der Übergang auf invasive schmerztherapeutische Verfahren
  • die Überwachung von apparativen palliativ-medizinischen Behandlungsmaßnahmen
  • das Legen von Peridural- und Spinalkathetern
  • der Einsatz von Patienten - gesteuerten Infusionssystemen PCA
  • die Überwachung und das Nachfüllen dieser Systeme
  • die Überwachung des Flüssigkeitshaushaltes des Patienten
  • das Legen und Überwachen von peripheren und zentralen Venenzugängen
  • das Erstellen von Infusionsplänen und die Überwachung der Durchführung der Infusionstherapie
  • die Koordination der enteralen Ernährung und Flüssigkeitstherapie
  • das Legen von Urindauerkathetern
  • die Anlage eines suprapubischen Dauerkatheters
  • die Drainage von Körperflüssigkeiten (Magensonde)
  • die Entlastung von Aszites und Pleuraergüssen (intermittierend/kontinuierlich)
  • die Tamponade von Blutungen jeder Art
  • die Überwachung der Wundversorgung bei Dekubitus und Hautnekrosen,
  • insbesondere auch die umfassende Versorgung exulzerierender Tumore
  • alle Beratungsgespräche zur Therapiekoordination
  • Unterstützung in der Aufklärung des Patienten, der Vermittlung "schlechter Nachrichten" sowie der ethischen Beratung
  • Beratung bei der Erstellung und Verwirklichung einer Patientenverfügung
  • auch die patientengemäße individuelle Begrenzung dieser Maßnahmen
    Zu den Therapieangeboten gehören im pflegerischen Bereich u.a.:
  • die Durchführung der Behandlungspflege
  • die Wundversorgung mit Verbandwechseln jeder Art
  • die Durchführung und Überwachung der Lagerung des Patienten
  • die palliativpflegerische Versorgung der Patienten bei krankheits- oder therapie- bedingten Komplikationen
  • die Anleitung bzw. Beratung des Patienten bzw. seiner Angehörigen
so wie sämtlicher weiterer, in der Anlage der Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V und Abs. 7 SGB V aufgeführter Leistungen.

Für diesen Vertrag gilt, ohne Berücksichtigung evtl. anders lautender Regelungen in den Versorgungsverträgen der beteiligten Leistungserbringer, dass diese Leistungen ausschließlich durch Pflegefachkräfte erbracht werden dürfen.

Leistungen, die nach SGB XI erbracht werden, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

    Zu den Therapieangeboten gehören im psychologischen Bereich u. a.:
  • die psychosoziale Betreuung
  • die Hilfestellung bei der Krankheitsbewältigung
  • die Krisenintervention (präventiv und bei vorhersehbaren Akutsituationen)
    Zu den speziellen Therapieangeboten gehören im physiotherapeutischen Bereich u.a.:
  • alle krankengymnastischen Maßnahmen
  • die Mobilisation des Patienten
  • Lymphdrainagen etc.

Um eine lückenlose pharmakotherapeutische Betreuung zu garantieren, ist weiterhin eine Zusammenarbeit mit spezialisierten Apotheken mit Rund-um-die-Uhr Bereitschaft eingerichtet.

Alle professionellen Versorgungsmaßnahmen werden durch die psychosoziale Begleitung qualifizierter ehrenamtlicher Hospizhelfer unterstützt.

Aufgrund des krankenhausersetzenden Charakters dieser Leistungen ist eine 24-Stunden-Bereitschaft unverzichtbar.

Die stationären Einrichtungen (Palliativstation und stationäres Hospiz) sind integraler Bestandteil des Netzwerkes, da selbst bei optimaler ambulanter Versorgung nicht alle Patienten bis zu ihrem Tod ausschließlich in der ambulanten Umgebung betreut werden können. In diesen Fällen wird (vorübergehend) eine stationäre Weiterbehandlung (Palliativstation oder stationäres Hospiz) veranlasst. Die Aufnahme auf die Palliativstation oder in das stationäre Hospiz erfolgt bei festgestellter Notwendigkeit innerhalb von höchstens drei Tagen

Das finanzielle Risiko von über die ambulante Versorgung hinaus anfallenden Leistungen bzw. deren Kosten trägt das regionale Zentrum für ambulante Palliativversorgung solange, wie die oben genannten Einschreibekriterien erfüllt sind.

Sofern der behandelnde Hausarzt kein eingeschriebener Leistungserbringer im PalliativNetz ist, werden die für die hausärztliche Versorgung und durch den Hausarzt veranlassten, anfallenden Kosten im Rahmen der Regelversorgung über die Krankenversicherungskarte abgerechnet.

Die Kosten für diese Leistungen werden von fast allen BKKs, der Techniker Krankenkasse und der Knappschaft übernommen.

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© PalliativNetz Osthessen
Stand 22.04.09