Palliativversorgung
beinhaltet die Behandlung von Patienten
mit einer nicht heilbaren, progredienten
und sehr weit vorangeschrittenen
Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung,
für die das Hauptziel der Begleitung
die Lebensqualität ist.
Die Netzwerkkonzeption sieht vorrangig
eine ambulante Versorgung des Schwerstkranken
zu Hause vor.
Im Mittelpunkt der ganzheitlichen
Betreuung des schwerstkranken Patienten
steht die Wahrnehmung der physischen,
psychischen, sozialen und spirituellen
Bedürfnisse des Patienten und seiner
Angehörigen.
Für die Mitwirkung am palliativen
Versorgungsnetz ist die Bereitschaft
aller Beteiligten zur konstruktiven
und vertrauensvollen Kooperation
unerlässlich. Dazu gehört eine strukturierte
Ablauforganisation mit konkreten
Absprachen vor Ort. Diese obliegt
in erster Linie dem am PalliativNetz
teilnehmenden palliativmedizinisch
geschulten Hausarzt, dem Palliativarzt
bzw. dem Palliativ-Care-Dienst.
Im einzelnen umfasst
das pallitiv erforderliche
Leistungsspektrum,
welches das PNO
im ambulanten Bereich
erbringt, Folgendes:
- alle interdisziplinären
und multimodalen
Therapieangebote
des PalliativNetzes
- die Koordination
aller therapeutischen
Maßnahmen
- eine Rund-um-die-Uhr-Ruf-
und Einsatzbereitschaft
- die Übernahme
aller im Rahmen
der finalen Erkrankung
anfallenden Medikamentenkosten,
inkl. der Kosten
für die enterale-
bzw. parenterale
Ernährung so wie
der Schmerztherapie
und der dafür benötigten
Hilfsmittel (Verbandmittel,
Medikamenten-, Ernährungs-,
und Infusionspumpen,
Infusionsleitungen
etc.)
- alle im Rahmen
der finalen Erkrankung
anfallenden medizinischen
Transportkosten
- die Kosten für
die evtl. stationäre
Unterbringung und
medizinische Weiterbehandlung
auf der Palliativstation
oder im stationären
Hospiz
- den Aufwand
für die Dokumentation
- die Verwaltungskosten
- die Kosten der
wissenschaftlichen
Evaluation in den
letzten drei Lebensmonaten
des Versicherten
- Neben den organisatorischen
Aufgaben, der Kompetenz
in Kommunikation
und Ethik stehen
hochqualifizierte
schmerztherapeutische
und palliativmedizinische
Kenntnisse und Fähigkeiten
im Mittelpunkt der
Kompetenz des Palliativteams.
Zu den Therapieangeboten
gehören im ärztlichen
Bereich u.a.:
- die Beratung,
Durchführung und
Überwachung der
medikamentösen Schmerztherapie,
insbesondere auch
der Einsatz von
Opioiden
- die dazu notwendige
Ko-Medikation zur
Prävention von Nebenwirkungen
- alle Maßnahmen
zur Symptomkontrolle
- die Durchführung
therapeutischer
Injektionen aller
Art
- der Übergang
auf invasive schmerztherapeutische
Verfahren
- die Überwachung
von apparativen
palliativ-medizinischen
Behandlungsmaßnahmen
- das Legen von
Peridural- und Spinalkathetern
- der Einsatz
von Patienten -
gesteuerten Infusionssystemen
PCA
- die Überwachung
und das Nachfüllen
dieser Systeme
- die Überwachung
des Flüssigkeitshaushaltes
des Patienten
- das Legen und
Überwachen von peripheren
und zentralen Venenzugängen
- das Erstellen
von Infusionsplänen
und die Überwachung
der Durchführung
der Infusionstherapie
- die Koordination
der enteralen Ernährung
und Flüssigkeitstherapie
- das Legen von
Urindauerkathetern
- die Anlage eines
suprapubischen Dauerkatheters
- die Drainage
von Körperflüssigkeiten
(Magensonde)
- die Entlastung
von Aszites und
Pleuraergüssen (intermittierend/kontinuierlich)
- die Tamponade
von Blutungen jeder
Art
- die Überwachung
der Wundversorgung
bei Dekubitus und
Hautnekrosen,
- insbesondere
auch die umfassende
Versorgung exulzerierender
Tumore
- alle Beratungsgespräche
zur Therapiekoordination
- Unterstützung
in der Aufklärung
des Patienten, der
Vermittlung "schlechter
Nachrichten" sowie
der ethischen Beratung
- Beratung bei
der Erstellung und
Verwirklichung einer
Patientenverfügung
- auch die patientengemäße
individuelle Begrenzung
dieser Maßnahmen
Zu den Therapieangeboten
gehören im pflegerischen
Bereich u.a.:
- die Durchführung
der Behandlungspflege
- die Wundversorgung
mit Verbandwechseln
jeder Art
- die Durchführung
und Überwachung
der Lagerung des
Patienten
- die palliativpflegerische
Versorgung der Patienten
bei krankheits-
oder therapie- bedingten
Komplikationen
- die Anleitung
bzw. Beratung des
Patienten bzw. seiner
Angehörigen
so wie sämtlicher weiterer, in der
Anlage der Richtlinie nach § 92
Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V und Abs.
7 SGB V aufgeführter Leistungen.
Für diesen Vertrag gilt, ohne
Berücksichtigung evtl. anders lautender
Regelungen in den Versorgungsverträgen
der beteiligten Leistungserbringer,
dass diese Leistungen ausschließlich
durch Pflegefachkräfte erbracht
werden dürfen.
Leistungen, die nach SGB XI erbracht
werden, sind nicht Gegenstand dieser
Vereinbarung.
Zu den Therapieangeboten
gehören im psychologischen
Bereich u. a.:
- die psychosoziale
Betreuung
- die Hilfestellung
bei der Krankheitsbewältigung
- die Krisenintervention
(präventiv und bei
vorhersehbaren Akutsituationen)
Zu den speziellen
Therapieangeboten
gehören im physiotherapeutischen
Bereich u.a.:
- alle krankengymnastischen
Maßnahmen
- die Mobilisation
des Patienten
- Lymphdrainagen
etc.
Um eine lückenlose pharmakotherapeutische
Betreuung zu garantieren, ist weiterhin
eine Zusammenarbeit mit spezialisierten
Apotheken mit Rund-um-die-Uhr Bereitschaft
eingerichtet.
Alle professionellen Versorgungsmaßnahmen
werden durch die psychosoziale Begleitung
qualifizierter ehrenamtlicher Hospizhelfer
unterstützt.
Aufgrund des krankenhausersetzenden
Charakters dieser Leistungen ist
eine 24-Stunden-Bereitschaft unverzichtbar.
Die stationären Einrichtungen
(Palliativstation und stationäres
Hospiz) sind integraler Bestandteil
des Netzwerkes, da selbst bei optimaler
ambulanter Versorgung nicht alle
Patienten bis zu ihrem Tod ausschließlich
in der ambulanten Umgebung betreut
werden können. In diesen Fällen
wird (vorübergehend) eine stationäre
Weiterbehandlung (Palliativstation
oder stationäres Hospiz) veranlasst.
Die Aufnahme auf die Palliativstation
oder in das stationäre Hospiz erfolgt
bei festgestellter Notwendigkeit
innerhalb von höchstens drei Tagen
Das finanzielle Risiko von über
die ambulante Versorgung hinaus
anfallenden Leistungen bzw. deren
Kosten trägt das regionale Zentrum
für ambulante Palliativversorgung
solange, wie die oben genannten
Einschreibekriterien erfüllt sind.
Sofern der behandelnde Hausarzt
kein eingeschriebener Leistungserbringer
im PalliativNetz ist, werden die
für die hausärztliche Versorgung
und durch den Hausarzt veranlassten,
anfallenden Kosten im Rahmen der
Regelversorgung über die Krankenversicherungskarte
abgerechnet.
Die Kosten für diese Leistungen
werden von fast allen BKKs, der
Techniker Krankenkasse und der Knappschaft
übernommen.
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